Wirtschaftsprüfung
wichtiger Hinweis:
Nach dem Rechtsberatungsgesetz ggf. in Zusammenarbeit/Kooperation mit einem Rechtsanwalt und/oder Wirtschaftprüfer.
Aus standesrechtlicher Sicht darf ich als Steuerberaterin alleine folgende Prüfungen durchführen :
-z.B.auf freiwilliger Basis
-z.B. Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
Für weitergehende Prüfungen steht mir aber ein Netzwerk von mir bekannten Wirtschaftprüfern zur Verfügung. Hierzu biete ich gerne meine Hilfe zur Kontaktaufnahme/Weitervermittlung/Zusammenarbeit an.
Lediglich Wirtschaftprüfer bzw. auch vereidigte Buchprüfer dürfen aufgrund Ihrer Berufsaufsicht betriebswirtschaftliche Prüfungen auf gesetzlicher und freiwilliger Grundlage in zahlreichen Branchen durchführen. Da für mich mit der Prüfung auch eine Beratungsleistung verknüpft ist, entwickeln wir dann ggf. gemeinsam auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse zudem strategische Handlungsempfehlungen und Verbesserungsvorschläge. Garanten für eine hohe Qualität dieser Prüfungen und Beratungen sind dabei nicht nur mein Fachwissen, sondern insbesondere die umfangreiche Erfahrung und die Zuverlässigkeit meiner Wirtschaftsprüfer-Partner, inbesondere auch die Bestätigung durch die gesetzlich vorgeschriebene externe Qualitätskontrolle.
Leistungen der Wirtschaftsprüfer-Verbundpartner
- Gesetzliche und freiwillige Jahres- und Konzernabschlussprüfungen
- Durchführung von Qualitätskontrollprüfungen gem. § 57a WPO
- Sonderprüfung nach § 44 KWG
- Kreditwürdigkeitsprüfungen
- Prüfungen nach Makler- und Bauträgerverordnung
- Mittelverwendungsprüfungen
- Prüfungen bei Kapitalerhöhungen und Sacheinlagen
- Gründungsprüfungen
- Umwandlungs- und Verschmelzungsprüfungen
- Unternehmensbewertungen
- Aus- und Fortbildung von Wirtschaftsprüfern
Ihr Ansprechpartner für die weitere Kontaktvermittlung
Birgit Striegan
STEUERBERATERIN
BIRGIT STRIEGAN
